Mrz
19
2009
0

Das Naturrecht in “Michael Kohlhaas”

“Michael Kohlhaas” von Heinrich von Kleist ist neben “Die Räuber” von Friedrich Schiller und Kafkas “Proceß” ein Sternchenthemen im Abitur 2009 (BW). In den beiden Büchern rebellieren die Protagonisten gegen die bestehende Ordnung. Sie sehen sich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und berufen sich auf ein “Naturrecht”.
Anmerkung: Für die Richtigkeit des Inhalts der Artikel in diesem Blog kann nicht garantiert werden. Der Leser/die Leserin sollte die Interpretationsansätze stets selbst überprüfen. Zugrunde liegt Reclam (ISBN 978-3-15-000218-6)

Thomas Hobbes’ Leviathan-Theorie:

Der englische Philosoph Thomas Hobbes ist hauptsächlich durch sein staatstheoretisches Werk Leviathan bekannt geworden. Nach Hobbes leben am Anfang alle Menschen in einem Urzustand oder Naturzustand, einer Anarchie, in der ein “Krieg aller gegen alle” herrscht. Es gilt das Recht des Stärkeren. Jeder darf seine Fähigkeiten beliebig gebrauchen. Natürlich hat jeder die unveräußerlichen Grundrechte auf sein Leben und seinen Besitz, die er stets verteidigen muss.
Da auf diese Weise keine sinnvolle Lebensgestaltung möglich ist, gibt jeder Mensch seine Gewalt, seine Souveränität an einen höheren Souverän (z.B. König, aber auch demokratischer Staatsaufbau) ab, die seine Grundrechte dann verteidigt. Der neu geschaffene Staat hat ein Gewaltmonopol. Das Leben und der Besitz des Bürgers wird von der Polizei und dem Rechtsstaat vor Übergriffen geschützt.
Schafft es der Staat jedoch nicht, diese Grundrechte zu gewährleisten, so ist der Mensch wieder in den Urzustand zurückversetzt. Er hat die Vollmacht, sich selbst zu verteidigen. Dies ist z.B. der Fall, wenn jemand angegriffen wird, die Polizei aber zu spät kommt.

Michael Kohlhaas:

Michael Kohlhaas, der Rosshändler, wird von Junker Wenzel von Tronka schändlich betrogen. Rechtschaffen, wie er ist, versucht er zuerst, sein Recht (Wiederherstellung der zwei gepfändeten Rappen und Schadensersatz für seinen Knecht Herse) auf dem Rechtswege durchzusetzen. Unglücklicherweise werden seine Briefe von Verwandten des Junkers unterschlagen. Da der Rechtsstaat damit faktisch außer Kraft gesetzt wurde, sieht sich Kohlhaas in den Hobbes’schen Naturzustand zurückversetzt und sinnt auf Selbstjustiz: Er wird Räuber und Mörder; er sucht von Tronka, um ihn zu richten und um sein Recht von den Machthabern gewaltsam einzufordern. Die Kurfürsten lassen sich darauf nicht ein: Sie müssen den mordenden Kohlhaas fassen, um ihre Macht zu erhalten. (”Wer ist der Herr im Haus?”) Aus einer Fehdesituation zwischen Kohlhaas und von Tronka wird so ein Krieg gegen das gesamte System. Jedoch muss man Kohlhaas Egoismus attestieren: Es geht ihm in der Gesamtheit nicht um das System an sich, sondern nur um die Durchsetzung seines eigenen Rechtsfalles. Er ist kein Revolutionär, sondern er nutzt nur alle Mittel, sein Recht zu bekommen.

Die Kohlhaasischen Mandate und das Gespräch mit Luther:

Im ersten Mandat, das er verteilt, fordert Kohlhaas jeden auf, ihm zu helfen, da er mit dem Junker in einem “gerechten Krieg” lebe (vgl. S. 31, Z. 17). Im Laufe der Zeit radikalisieren sich die Mandate jedoch. Kohlhaas erhöht sich selbst bis zu einem “Statthalter Michaels, des Erzengels, der gekommen sei, [...] die Arglist, in welcher die ganze Welt versunken sei, zu bestrafen.” (S. 39, Z. 17-20) Was vorher noch eine Fehde war, wird nun zum Krieg gegen die Allgemeinheit.
In einem Mandat argumentiert Kohlhaas ganz klar mit dem Naturrecht: Er nennt sich “einen Reichs- und Weltfreien, Gott allein unterworfenen Herrn”. (S. 33, Z. 29f.)

Auf diese Provokationen hin schaltet sich Martin Luther ein, den Kohlhaas verehrt. In einem Brief geißelt er Kohlhaasens Gewalt als “Ungerechtigkeit”; sie sei kein verhältnismäßiges Mittel zur Erlangung der Gerechtigkeit. Er wirft Kohlhaas außerdem vor, auf dem Rechtswege zu früh aufgegeben zu haben: Der Kurfürst, seine Obrigkeit, gegen den der Rosskamm seinen Krieg führt, wisse gar nichts von Kohlhaas und seinem Rechtsstreit. Insgesamt verurteilt Luther Kohlhaasens Vorgehen aufs Schärfste. (vgl. S. 40f.)
Der Rosskamm möchte sich rechtfertigen und sucht Luther deshalb auf. Auf die Frage Luthers, wer ihm denn das Recht gegeben hätte, den Junker in Verfolgung eigenmächtiger Rechtsschlüsse zu überfallen. (vgl. S. 43, Z. 36-S. 44, Z. 3) Kohlhaas antwortet richtig: Niemand. Er versucht sich aber zu rechtfertigen: “Der Krieg, den ich mit der Gemeinheit der Menschen führe, ist eine Missetat, sobald ich aus ihr nicht, wie Ihr mir die Versicherung gegeben habt, verstoßen war! [...] Verstoßen nenne ich den, dem der Schutz der Gesetze versagt ist! Denn dieses Schutzes, zum Gedeihen meines friedlichen Gewerbes, bedarf ich; ja, er ist es, dessenhalb ich mich, mit dem Kreis dessen, was ich erworben, in diese Gemeinschaft flüchte; und wer mir ihn versagt, der stößt mich zu den Wilden der Einöde hinaus; er gibt mir, wie wollt Ihr das leugnen, die Keule, die mich selbst schützt, in die Hand.” (S. 44, Z. 5-21) Auch hier argumentiert Kohlhaas wieder eindeutig mit dem Naturrecht: Wie Robinson Crusoe auf seiner Insel gestrandet ist, wurde der Rosskamm aus der Gemeinschaft der Menschen verstoßen, befindet sich nun außerhalb des Staates und ist bereit, seine Rechte selbst zu verteidigen. Luther hält es jedoch für unmöglich, dass jemand aus der Gemeinschaft verstoßen werden kann. Er beharrt auch auf seinem alten Standpunkt, dass den Kurfürsten keine Schuld treffe, da er nichts von der Klage wisse. Sein einziges Vergehen sei die Wahl solch schlechter Diener, die Briefe unterschlagen. Dafür dürfe ihn aber nur Gott zur Rechenschaft ziehen; einem Menschen stehe dies nicht zu. Damit argumentiert Luther mit dem mittelalterlichen Gottesgnadentum, nach dem Fürsten und Könige von Gott selbst eingesetzt worden seien. Ein Angriff gegen den Kurfürsten sei daher ein direkter Angriff gegen Gott.

Daraufhin bietet Kohlhaas an, es noch einmal auf dem Rechtswege zu versuchen, um seine beinahe lächerlich niedrigen Forderungen einzuklagen. Luther antwortet: “[...] schau her, was du forderst, wenn anders die Umstände so sind, wie die öffentliche Stimme hören läßt, ist gerecht; und hättest du den Streit, bevor du eigenmächtig zur Selbstrache geschritten, zu des Landesherrn Entscheidung zu bringen gewußt, so wäre dir deine Forderung, zweifle ich nicht, Punkt vor Punkt bewilligt worden. Doch hättest du nicht, alles wohl erwogen, besser getan, du hättest, um deines Erlösers willen, dem Junker vergeben, die Rappen, dürre und abgehärmt, wie sie waren, bei der Hand genommen, dich aufgesetzt, und zur Dickfütterung in deinen Stall nach Kohlhaasenbrück heimgeritten? ” (S. 45, Z. 35-S. 46, Z. 9)
Nach Luther wäre Kohlhaas in jedem Fall im Recht gewesen, wenn er keine Gewalt angewandt hätte. Diese Gewalt macht Kohlhaas aber nicht zu einem rechtschaffenden, sondern vor allem zu einem entsetzlichen Menschen (vgl. S. 3, Z. 3f.). Deshalb verneint er die Möglichkeit der Absolution Kohlhaasens gegenüber seinem Heiland. Trotzdem verschafft er Kohlhaas Amnestie und die Hoffnung, seine Forderungen doch noch durchzusetzen. Damit hat er Kohlhaas nicht nur geholfen, sondern vielmehr auch das Morden gestoppt. Diese Einstellung trifft sich mit der des historischen Luther, der auch dem historischen Hans Kohlhase den Rat gab, sich seinen Frust doch zu „verbeißen“ und von der Gewalt abzulassen: „Unrecht wird durch ander Unrecht nicht zurecht bracht. […] Was ihr mit Recht ausführen moget, da tut ihr wohl; könnt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein anderer Rat da, denn Unrecht leiden.“
Luther ist ein Vertreter des Rechtspositivismus und damit der aufklärerischen Naturrechtslehre (Anachronismus!) entgegengesetzt.

Diskussion auf Freibrief.net

Jan
10
2009
0

“Iovialis – Geständnisse eines Terroristen” – Lektüreempfehlung

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Ich möchte euch gerne auf ein Buch und damit einen Menschen aufmerksam machen, das ich vor längerer Zeit mal las und seitdem immer mal wieder gelesen habe.

Iovialis – Geständnisse eines Terroristen

Es geht im Grunde genommen um Jörg Drescher, der einen authentischen Gegenwartsroman schrieb, indem er über sich selbst berichtete.
Jörg berichtet in dem Buch immer wieder aus verschiedenen Zeiten. Der Sachverhalt ist etwas kompliziert, da es die Gegenwart gibt, in der das Buch geschrieben wurde (Ort: Kiew), dann eine zweite Zeit, die etwas länger zurück liegt und die in der Gegenwart endet (ebenfalls in Kiew) und dann die eigentliche Geschichte des Buches, das Leben Jörgs als Jugendlicher in Deutschland.

Hier eine grobe Zusammenfassung:
Jörg lebte in einer zerrütteten Familie, seine Mutter wurde von seinem Vater vergewaltigt und gequält, was letztendlich zum Auszug Jörgs führte. Er rutschte ab ins Drogenmillieu, lebte bei Freunden, konnte die Schule nicht mehr ordentlich abschließen, war aber simultan ein politisch interessierter junger Mann, der sich informierte und einige unstimmigkeiten fand, die ihn sehr ärgerten. So versuchte er diese Unstimmigkeiten aus dem Weg zu räumen, schrieb an Politiker, redete mit Professoren, las viele schlaue Bücher, doch alles half nichts.
Die Welt wurde nicht besser und bald folgten die ersten Bombendrohungen Jörgs. Zwischenzeitlich versuchte er, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen, kam in psychatrische Behandlungen, hatte Rückfälle und immer und immer wieder ärgerte er sich über Unstimmigkeiten im Grundgesetz. Wieder versuchte er, die Politik zu ändern, er war allerdings zu diesem Zeitpunkt schwer Drogensüchtig, er litt an Wahnvorstellungen.
Er kam zu dem Entschluss, dass Bombendrohungen allein nicht ausreichten, beriet sich mit einem Bekannten und plante den Bau einer Bombe. Das Material besorgte er sich, baute die Bombe, ließ allerdings den Zünder weg. Tatsächlich deponierte er die Bombe in einem Schließfach eines Bahnhofes und verständigte mehrere Zeitungen. Allerdings war er vom Drogenkonsum dermaßen mitgenommen, dass er das nicht anonym tat, sondern so, dass Rückschlüsse auf ihn zu ziehen waren. Die Zeitungen leiteten die Drohung ans BKA weiter, dieses stand sehr schnell bei Jörg vor der Tür.

Vom weiteren Verlauf möchte ich nicht viel erzählen, vielleicht noch soviel, dass es um den Bau einer schmutzigen Bombe geht (Radioaktives Material wird mit Sprengstoff verteilt, der Schaden ist gering, der Effekt sehr groß).

Was mich an der Geschichte sehr fasziniert ist, dass das alles zu einer Zeit geschah, die noch nicht so lange her ist. Es geht um die RAF-Morde, es geht um die mysteriösen Todesfälle von inhaftierten RAF-Mitgliedern, aber auch darum, dass Schröder aus Verfassungswidrigen Gründen die Vertrauensfrage stellte. Die Handlung spielt quasi mitunter in einer Zeit, an die ich mich noch sehr gut erinnern kann, dennoch kann man eine völlig andere Sicht der Dinge erleben, von Tatsachen lesen, die man vorher nicht kannte.
Neben der Erzählung fließt sehr viel geschichtliches Wissen mit ein, belegt durch Quellenangaben.

Tatsächlich ist Jörg Drescher der erste Terrorist, dessen Beweggründe ich nachvollziehen konnte und der mir komischerweise sympatisch ist. Das soll nicht heißen, dass ich Bombendrohungen und Terror gutheiße, gerade deshalb hat mich diese Geschichte ziemlich verwirrt.

Es ist ein meiner Meinung nach recht wertvolles Buch, da es authentisch berichtet und den Lebensweg eines Terroristen darlegt. Auch ist es durchaus spannend geschrieben, auch wenn es teilweise sehr verwirrend ist. Ich habe noch kein anderes Buch gefunden, was sich damit vergleichen ließe (was jetzt ohne Wertung gemeint ist).

Diskussion auf Freibrief.net

Written by wemaflo in: Medien, Recht & Gesetz | Tags:,
Dez
29
2008
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Unsinn im StGB – der Gummiparagraph 184c

Die Neufassung des §184c StGB über kinder- und jugendpornographische Schriften sorgte bei seiner Verabschiedung in der Juristenwelt für einiges Aufsehen. Heute ist er bereits geltendes Recht. Aufgrund längerer Downtimes des Freiblogs konnte dieser Artikel aber erst heute online gestellt werden.

§ 184 c [Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften]

„(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften),
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die jugendpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) Wer es unternimmt, sich den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben oder wer solche Schriften besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 ist nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf solche jugendpornographische Schriften, die sie im Alter von unter 18 Jahren mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben.

(5) § 184b Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.”

Ein striktes Vorgehen gegen Kinderpornographie ist natürlich wünschenswert und wichtig – aber die sinnlose Kriminalisierung von Pädophilen ist dabei nicht zielführend. Was hat sich geändert im Paragraphen 184c StGB? Es wird jetzt auch der Besitz oder Verkauf von “wirklichkeitsnahen” Schriften (kursiv markiert) bestraft. “Schriften” bestehen nicht nur aus bedrucktem Papier, sondern umfassen auch Bilder und Filmmaterial. Doch was ist mit dem Begriff “wirklichkeitsnah” gemeint? Ab sofort wird nicht nur tatsächliche Kinder- oder Jugendpornographie verfolgt, sondern auch solche, die nur so aussieht. Oder ihr nahe kommt. Gerade die Tatsache, dass “wirklichkeitsnah” nicht genau definiert ist, macht diesen Paragraphen zum Gummiparagraphen.
“Erfasst werden künftig bei den praktisch relevanten Verbreitungshandlungen auch pornographische Darstellungen von allen Personen unter 18 Jahren und zudem auch von so genannten “Scheinminderjährigen”, also sochen Darsteller(innen), die zwar objektiv volljährig sind, aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als minderjährig eingestuft werden können.”, schreibt Dr. Marc Liesching im Beck-Blog. Weil die Definition aber so schwammig ist, kann es genauso gut sein, dass auch Pornofilme mit erwachsenen Darstellerinnen in Schulmädchenverkleidung verfolgt werden. Außerdem kann man ein 15-jähriges Mädchen mit ein bisschen Schminke heutzutage kaum mehr von einer 25-jährigen Frau unterscheiden. Niemand scheint mehr sicher.

Weshalb geht der Gesetzgeber überhaupt so rigoros gegen kinder- und jugendpornographische Schriften und solche, die ihnen ähneln, vor? Schließlich ist sogar der bloße Besitz von Kinderpornographie strafbar, während z.B. bei “Mein Kampf” nur der Handel verboten ist. Weil Kinder und Jugendliche bei ihrer Herstellung in unzulässiger Weise missbraucht werden. Bei wirklichkeitsnahen Schriften ist dies aber nicht mehr der Fall. Es liegt nahe, dass man in Berlin in etwa dachte: “Macht es denn für einen Konsumenten von kinder- und jugendpornographischen Schriften einen Unterschied, ob er wirklich Minderjährige sieht oder ob diese nur so aussehen, nur so tun? Macht es für mich einen Unterschied, ob meine Schuhe original von Puma sind oder nur gefälscht aus China? Laufen kann ich mit beiden. Das ist in Bezug auf jugendpornographische Schriften eine Sicherheitslücke.”
Damit verfolgt der Gesetzgeber, der sonst gegenüber allen möglichen sexuellen Neigungen so tolerant ist, jedoch nicht mehr den Kindesmissbrauch, sondern die Pädophilen selbst, die sich solche Schriften besorgen, um sich zu befriedigen. Wird ihnen diese Möglichkeit genommen, so entsteht vielleicht ein erhöhtes Risiko, dass diese sich häufiger an echten Kindern vergehen. Da sollte man doch froh sein, dass die Pädophilen lieber auf Scheinminderjährigenpornographie ausweichen. Verbieten kann man ihnen den Trieb schließlich nicht. Sie haben es sich auch nicht ausgesucht, pädophil zu sein.

Zugegebenermaßen birgt solche Scheinminderjährigenpornographie auch das Potential, pädophile Neigungen in Menschen mit solchen Anlagen zu fördern und damit Kinder doch zu gefährden. Allerdings gibt es noch sehr viel mehr Faktoren, die darauf einen Einfluss haben könnten, sodass diesbezüglich (auch mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse) keine abschließende Aussage getroffen werden kann. Al Vergleich könnte man die sog. “Killerspiele” heranziehen: Auch ihre gewaltfördernde Wirkung ist umstritten. Für echte Entgleisungen von Spielern sind meist andere Gründe wie soziale Isolation verantwortlich.

Wie kann man Pädophilen helfen und damit Kinder schützen, ohne solch einen restriktiven Weg einzuschlagen? Durch Medizin und Psychologie. Therapie-Angebote wie Kein Täter werden des Charité Berlin sind äußerst rar gesät. Hier herrscht dringender Nachholbedarf. Schließlich kommen auch Drogenabhängige wegen ihres Rauschmittelmissbrauchs nicht (gleich) ins Gefängnis, sondern in eine Entzugsklinik. Nur dort kann ihnen wirklich geholfen werden.

Wir haben hier also einen zutiefst konservativen Paragraphen vor uns, der an sich unschuldige Pädophile kriminalisiert und somit nur die Symptome, aber nicht die Ursachen bekämpft. Stattdessen müssen auch “ganz normale” Menschen Angst haben, verfolgt zu werden, da die Grenze zur Scheinminderjährigkeit nicht objektiv feststellbar ist. Damit schießen die kürzlich vorgenommenen Änderungen am Ziel vorbei und sind absolut sinnlos.

Diskussion auf Freibrief.net
Den Thread hat frechBengel eröffnet; dieser Artikel wurde aber von Tequila verfasst.
Er wurde mehrere Male geändert und überarbeitet, zuletzt am 23.01.09.

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