Das Naturrecht in “Michael Kohlhaas”
“Michael Kohlhaas” von Heinrich von Kleist ist neben “Die Räuber” von Friedrich Schiller und Kafkas “Proceß” ein Sternchenthemen im Abitur 2009 (BW). In den beiden Büchern rebellieren die Protagonisten gegen die bestehende Ordnung. Sie sehen sich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und berufen sich auf ein “Naturrecht”.
Anmerkung: Für die Richtigkeit des Inhalts der Artikel in diesem Blog kann nicht garantiert werden. Der Leser/die Leserin sollte die Interpretationsansätze stets selbst überprüfen. Zugrunde liegt Reclam (ISBN 978-3-15-000218-6)
Thomas Hobbes’ Leviathan-Theorie:
Der englische Philosoph Thomas Hobbes ist hauptsächlich durch sein staatstheoretisches Werk Leviathan bekannt geworden. Nach Hobbes leben am Anfang alle Menschen in einem Urzustand oder Naturzustand, einer Anarchie, in der ein “Krieg aller gegen alle” herrscht. Es gilt das Recht des Stärkeren. Jeder darf seine Fähigkeiten beliebig gebrauchen. Natürlich hat jeder die unveräußerlichen Grundrechte auf sein Leben und seinen Besitz, die er stets verteidigen muss.
Da auf diese Weise keine sinnvolle Lebensgestaltung möglich ist, gibt jeder Mensch seine Gewalt, seine Souveränität an einen höheren Souverän (z.B. König, aber auch demokratischer Staatsaufbau) ab, die seine Grundrechte dann verteidigt. Der neu geschaffene Staat hat ein Gewaltmonopol. Das Leben und der Besitz des Bürgers wird von der Polizei und dem Rechtsstaat vor Übergriffen geschützt.
Schafft es der Staat jedoch nicht, diese Grundrechte zu gewährleisten, so ist der Mensch wieder in den Urzustand zurückversetzt. Er hat die Vollmacht, sich selbst zu verteidigen. Dies ist z.B. der Fall, wenn jemand angegriffen wird, die Polizei aber zu spät kommt.
Michael Kohlhaas:
Michael Kohlhaas, der Rosshändler, wird von Junker Wenzel von Tronka schändlich betrogen. Rechtschaffen, wie er ist, versucht er zuerst, sein Recht (Wiederherstellung der zwei gepfändeten Rappen und Schadensersatz für seinen Knecht Herse) auf dem Rechtswege durchzusetzen. Unglücklicherweise werden seine Briefe von Verwandten des Junkers unterschlagen. Da der Rechtsstaat damit faktisch außer Kraft gesetzt wurde, sieht sich Kohlhaas in den Hobbes’schen Naturzustand zurückversetzt und sinnt auf Selbstjustiz: Er wird Räuber und Mörder; er sucht von Tronka, um ihn zu richten und um sein Recht von den Machthabern gewaltsam einzufordern. Die Kurfürsten lassen sich darauf nicht ein: Sie müssen den mordenden Kohlhaas fassen, um ihre Macht zu erhalten. (”Wer ist der Herr im Haus?”) Aus einer Fehdesituation zwischen Kohlhaas und von Tronka wird so ein Krieg gegen das gesamte System. Jedoch muss man Kohlhaas Egoismus attestieren: Es geht ihm in der Gesamtheit nicht um das System an sich, sondern nur um die Durchsetzung seines eigenen Rechtsfalles. Er ist kein Revolutionär, sondern er nutzt nur alle Mittel, sein Recht zu bekommen.
Die Kohlhaasischen Mandate und das Gespräch mit Luther:
Im ersten Mandat, das er verteilt, fordert Kohlhaas jeden auf, ihm zu helfen, da er mit dem Junker in einem “gerechten Krieg” lebe (vgl. S. 31, Z. 17). Im Laufe der Zeit radikalisieren sich die Mandate jedoch. Kohlhaas erhöht sich selbst bis zu einem “Statthalter Michaels, des Erzengels, der gekommen sei, [...] die Arglist, in welcher die ganze Welt versunken sei, zu bestrafen.” (S. 39, Z. 17-20) Was vorher noch eine Fehde war, wird nun zum Krieg gegen die Allgemeinheit.
In einem Mandat argumentiert Kohlhaas ganz klar mit dem Naturrecht: Er nennt sich “einen Reichs- und Weltfreien, Gott allein unterworfenen Herrn”. (S. 33, Z. 29f.)
Auf diese Provokationen hin schaltet sich Martin Luther ein, den Kohlhaas verehrt. In einem Brief geißelt er Kohlhaasens Gewalt als “Ungerechtigkeit”; sie sei kein verhältnismäßiges Mittel zur Erlangung der Gerechtigkeit. Er wirft Kohlhaas außerdem vor, auf dem Rechtswege zu früh aufgegeben zu haben: Der Kurfürst, seine Obrigkeit, gegen den der Rosskamm seinen Krieg führt, wisse gar nichts von Kohlhaas und seinem Rechtsstreit. Insgesamt verurteilt Luther Kohlhaasens Vorgehen aufs Schärfste. (vgl. S. 40f.)
Der Rosskamm möchte sich rechtfertigen und sucht Luther deshalb auf. Auf die Frage Luthers, wer ihm denn das Recht gegeben hätte, den Junker in Verfolgung eigenmächtiger Rechtsschlüsse zu überfallen. (vgl. S. 43, Z. 36-S. 44, Z. 3) Kohlhaas antwortet richtig: Niemand. Er versucht sich aber zu rechtfertigen: “Der Krieg, den ich mit der Gemeinheit der Menschen führe, ist eine Missetat, sobald ich aus ihr nicht, wie Ihr mir die Versicherung gegeben habt, verstoßen war! [...] Verstoßen nenne ich den, dem der Schutz der Gesetze versagt ist! Denn dieses Schutzes, zum Gedeihen meines friedlichen Gewerbes, bedarf ich; ja, er ist es, dessenhalb ich mich, mit dem Kreis dessen, was ich erworben, in diese Gemeinschaft flüchte; und wer mir ihn versagt, der stößt mich zu den Wilden der Einöde hinaus; er gibt mir, wie wollt Ihr das leugnen, die Keule, die mich selbst schützt, in die Hand.” (S. 44, Z. 5-21) Auch hier argumentiert Kohlhaas wieder eindeutig mit dem Naturrecht: Wie Robinson Crusoe auf seiner Insel gestrandet ist, wurde der Rosskamm aus der Gemeinschaft der Menschen verstoßen, befindet sich nun außerhalb des Staates und ist bereit, seine Rechte selbst zu verteidigen. Luther hält es jedoch für unmöglich, dass jemand aus der Gemeinschaft verstoßen werden kann. Er beharrt auch auf seinem alten Standpunkt, dass den Kurfürsten keine Schuld treffe, da er nichts von der Klage wisse. Sein einziges Vergehen sei die Wahl solch schlechter Diener, die Briefe unterschlagen. Dafür dürfe ihn aber nur Gott zur Rechenschaft ziehen; einem Menschen stehe dies nicht zu. Damit argumentiert Luther mit dem mittelalterlichen Gottesgnadentum, nach dem Fürsten und Könige von Gott selbst eingesetzt worden seien. Ein Angriff gegen den Kurfürsten sei daher ein direkter Angriff gegen Gott.
Daraufhin bietet Kohlhaas an, es noch einmal auf dem Rechtswege zu versuchen, um seine beinahe lächerlich niedrigen Forderungen einzuklagen. Luther antwortet: “[...] schau her, was du forderst, wenn anders die Umstände so sind, wie die öffentliche Stimme hören läßt, ist gerecht; und hättest du den Streit, bevor du eigenmächtig zur Selbstrache geschritten, zu des Landesherrn Entscheidung zu bringen gewußt, so wäre dir deine Forderung, zweifle ich nicht, Punkt vor Punkt bewilligt worden. Doch hättest du nicht, alles wohl erwogen, besser getan, du hättest, um deines Erlösers willen, dem Junker vergeben, die Rappen, dürre und abgehärmt, wie sie waren, bei der Hand genommen, dich aufgesetzt, und zur Dickfütterung in deinen Stall nach Kohlhaasenbrück heimgeritten? ” (S. 45, Z. 35-S. 46, Z. 9)
Nach Luther wäre Kohlhaas in jedem Fall im Recht gewesen, wenn er keine Gewalt angewandt hätte. Diese Gewalt macht Kohlhaas aber nicht zu einem rechtschaffenden, sondern vor allem zu einem entsetzlichen Menschen (vgl. S. 3, Z. 3f.). Deshalb verneint er die Möglichkeit der Absolution Kohlhaasens gegenüber seinem Heiland. Trotzdem verschafft er Kohlhaas Amnestie und die Hoffnung, seine Forderungen doch noch durchzusetzen. Damit hat er Kohlhaas nicht nur geholfen, sondern vielmehr auch das Morden gestoppt. Diese Einstellung trifft sich mit der des historischen Luther, der auch dem historischen Hans Kohlhase den Rat gab, sich seinen Frust doch zu „verbeißen“ und von der Gewalt abzulassen: „Unrecht wird durch ander Unrecht nicht zurecht bracht. […] Was ihr mit Recht ausführen moget, da tut ihr wohl; könnt ihr das Recht nicht erlangen, so ist kein anderer Rat da, denn Unrecht leiden.“
Luther ist ein Vertreter des Rechtspositivismus und damit der aufklärerischen Naturrechtslehre (Anachronismus!) entgegengesetzt.

